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BGH, 26.11.1962 - VIII ZR 68/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schriftlicher Vertragsantrag - Übergabe unter Anwesenden - Wirksamer Vertragsschluß - Mündliche Annahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1963, 214
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 23.09.1913 - II 263/13
Erlöschen eines Vertragsantrags
Auszug aus BGH, 26.11.1962 - VIII ZR 68/61
Die vom Berufungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 83, 104, 106) steht damit nicht in Widerspruch.
- BGH, 17.09.1984 - II ZR 23/84
Hereingabe eines Wechsels zum Diskont
Da der Diskontantrag schriftlich eingereicht und nicht sogleich angenommen worden ist, ist er als Offerte an einen Abwesenden im Sinne von § 147 Abs. 2 BGB zu behandeln (vgl. RGZ 83, 104, 106; BGH, Urt. v. 26.11.1962 - VIII ZR 68/61, LM BGB § 147 Nr. 2). - BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 282/63
Voraussetzungen des Zustandekommens eines Kaufvertrages - Auslegung einer …
Dieses Urteil wurde auf die Revision der "Klägerin", an deren Stelle inzwischen der spätere Gemeinschuldner getreten war, durch Urteil vom 26. November 1962 - VIII ZR 68/61 WM 1963, 214 aufgehoben.